Bestimmungen
Bestimmungen des Młyn Aqua Spa Hotels
§ 1
1. Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr am nächsten Tag. 2. Verlängert der Gast seinen Aufenthalt im Hotel, wird die Hotelgebühr für den gesamten Hoteltag abzüglich Frühstück in Rechnung gestellt.
§ 2
1. Bei der Anmietung eines Zimmers bestimmt der Gast die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel. Die Nichtangabe dieser Angabe kommt der Anmietung eines Zimmers nur für einen Tag gleich.
2. Dem Wunsch nach Verlängerung der Zimmermiete kann das Hotel nicht Rechnung tragen, sofern keine freien Plätze vorhanden sind.
§ 3
Das Hotel ist verpflichtet:
1. Bedingungen für die vollständige Erholung des Gastes, vor allem dadurch, dass er ohne Zustimmung des Gastes keine Tätigkeiten im Zimmer ausführt, z.B. Reinigung, Reparatur von Geräten usw.
2. Wechsel der Hotelwäsche alle 3 Tage und täglicher Handtuchwechsel (auf Wunsch des Gastes).
§ 4
Das Hotel ist verpflichtet:
1. Reagieren Sie umgehend auf gemeldete Kommentare und Vorbehalte zum Serviceniveau, zum Betrieb der Hoteleinrichtungen sowie zur Sauberkeit und Ordnung im Hotel – indem Sie Maßnahmen ergreifen Ziel ist die unverzügliche Beseitigung von Mängeln oder Mängeln.
2. Auf Wunsch des Gastes die folgenden Dienstleistungen kostenlos bereitzustellen: Kaution, Aufstehen zur vereinbarten Zeit, Entgegennahme des Gepäcks zur sicheren Aufbewahrung. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption.
§ 5
1. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen von Personen, die die Dienste des Hotels in Anspruch nehmen, richtet sich nach den Bestimmungen des Art. 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Geld, Wertpapieren, Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption hinterlegt werden.
2. Das Hotel ist berechtigt, die Annahme von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen zur Verwahrung, insbesondere von Kostbarkeiten und Wertgegenständen, zu verweigern wissenschaftlicher oder künstlerischer Natur sind, die Sicherheit gefährden oder im Verhältnis zur Größe und Ausstattung des Hotels von zu hohem Wert sind oder zu viel Platz beanspruchen.
§ 6
Ein Anspruch des Hotelgastes auf die Weitergabe des von ihm geräumten Zimmers an andere Personen besteht auch dann nicht, wenn der Zeitraum, für den er den Aufenthaltspreis entrichtet hat, noch nicht abgelaufen ist.
§ 7
Nicht im Hotel angemeldete Personen dürfen zwischen 22:00 und 07:00 Uhr nicht im Hotelzimmer übernachten.
§ 8
Bitte verhalten Sie sich am nächsten Tag von 22:00 bis 07:00 Uhr im Hotel ruhig.
§ 9
Aus Brandschutzgründen sind Kerzen und Heizkörper in den Hotelzimmern nicht gestattet.
§ 10
Bei jedem Verlassen des Hotels müssen Sie den Schlüssel für die Zimmertür nach dem Schließen an der Rezeption abgeben.
§ 11
Der Hotelgast trägt die volle finanzielle Verantwortung für etwaige Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Geräten des Hotels aufgrund seines Verschuldens oder des Verschuldens seiner Besucher verursacht und das Rauchen von Zigaretten in den Zimmern eine Desodorierungsgebühr in Höhe von 250 PLN zur Folge hat
§ 12
Grundlage für den Check-in des Gastes ist die Vorlage eines Ausweisdokuments mit Lichtbild an den Rezeptionsmitarbeiter und die Unterschrift auf der Meldekarte.
§ 13
Das Hotel behält sich das Recht vor, die Zahlung für die Unterkunft beim Check-in im Voraus einzuziehen und die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes im Hotel zu verweigern, wenn die vollständige Zahlung für den aktuellen Aufenthalt nicht im Voraus erfolgt ist.